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4 O 238/22•Landgericht Bochum, 2023-06-07, 4 O 238/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-07
Aktenzeichen: 4 O 238/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0607.4O238.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.658,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten oberhalb des Basiszinssatzes der EZB seit dem 16.10.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten oberhalb des Basiszinssatzes der EZB freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten der Nebenintervention - trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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