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V StVK 168/16•Landgericht Bochum, 2021-11-26, V StVK 168/16
V StVK 168/16Tribunale cantonale26 nov 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: V StVK 168/16
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1126.V.STVK168.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Es wird festgestellt, dass die Absonderung des Antragstellers vom 11.08.2016 bis zum 12.08.2016, die zur Durchführung der Absonderung angelegte Fesselung, die Fesselung des Antragstellers vor und während des Transports am 12.08.2016 und die Anwendung unmittelbaren Zwangs am 12.08.2016 rechtswidrig waren.
Dem Antragsteller wird für Anträge zu 2 bis 4 aus dem Antrag vom 18.08.2016 (Feststellungsanträge) Prozesskostenhilfe gewährt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Streitwert wird auf 750,00 Euro festgesetzt.
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