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2 O 80/21•Landgericht Bochum, 2021-10-04, 2 O 80/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-04
Aktenzeichen: 2 O 80/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1004.2O80.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.492,82 Euro nebst Zinsen i.H.v. neun Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.10.2020 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.427,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 13.04.2021 sowie Klägerin ausgerechnete Verzugszinsen in Höhe von 1.258,64 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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