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8 O 486/20•Landgericht Bochum, 2021-04-29, 8 O 486/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 8 O 486/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0429.8O486.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die den Klägerinnen und Erbinnen erteilte Auflage:
„Die Erben haben dafür zu sorgen, dass es Herrn M auf Dauer untersagt wird, die Grundstücke H-str. #, ### C1 (Flurstücke 69, 70 und 71) zu betreten.“
in dem notariellen Einzeltestament, der am 10.12.2019 in Bochum verstorbenen F, geborene C, datierend vom 01.06.2017 zur Urkundenrollennummer ###/2017 des Notars A aus C1, nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt es nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerinnen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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