Landgericht Bochum, 2021-01-19, 8 KLs 14/20

8 KLs 14/20Tribunale cantonale19 gen 2021

Testo completo

Landgericht Bochum — 8 KLs 14/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-19

Aktenzeichen: 8 KLs 14/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0119.8KLS14.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen von kinderpornographischen Schriften in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Schriften in 24 Fällen, davon in 7 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, sowie des Besitzes kinderpornographischer Schriften und der Herstellung kinderpornographischer Schriften. Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Die Einziehung des am 03.04.2020 bei dem Angeklagten sichergestellten Mobiltelefons HTC U 12 Plus in brauner Hülle (lfd. Nr. 10 des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls) und der Digitalkamera Panasonic Lumix (lfd. Nr. 20 des Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls) bleibt vorbehalten. Die Vollstreckungsbehörde wird angewiesen, die auf den Speichern der Geräte befindlichen Bilder und Videosequenzen in einer Weise zu löschen, die ihre Wiederherstellung dauerhaft verhindert. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2, 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 2 Nr. 1, 184b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 52, 53, 74, 74f StGB

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