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4 O 215/20•Landgericht Bochum, 2020-07-15, 4 O 215/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 4 O 215/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0715.4O215.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer - Einzelrichter -
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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