Landgericht Bochum, 2016-12-05, 7 T 81/15

7 T 81/15Tribunale cantonale5 dic 2016

Testo completo

Landgericht Bochum — 7 T 81/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-05

Aktenzeichen: 7 T 81/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:1205.7T81.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten vom 19.01.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum –Rechtspfleger- vom 06.01.2015 teilweise abgeändert:

Die Vergütung und Auslagen des weiteren Beteiligten als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Vergütung 848.183,14 Euro

Auslagen 37.000,00 Euro

Zwischensumme 885.183,14 Euro

Zzgl. 19 % USt 168.184,80 Euro

Endbetrag 1.053.367,94 Euro

Auf diese Vergütung ist ein Betrag in Höhe von 1.068.294,27 Euro (festgesetzte Vorschüsse in Höhe von 1.062.769,02 Euro + 5.525,25 Euro) anzurechnen, so dass 14.926,33 Euro an die Masse zurückzuführen sind.

Der weitergehende Antrag vom 06.07.2015 und die weitergehende sofortige Beschwerde werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der weitere Beteiligte, wobei die Gerichtsgebühr auf die Hälfte ermäßigt wird (Nr. 2361 der Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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