Landgericht Bochum, 2011-05-11, I-6 O 163/09

I-6 O 163/09Tribunale cantonale11 mag 2011

Testo completo

Landgericht Bochum — I-6 O 163/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-11

Aktenzeichen: I-6 O 163/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0511.I6O163.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 588.798,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2007 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 5.907,16 € für außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 18.05.2009 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren bisher entstandenen und in Zukunft noch entstehenden materiellen Schäden, welche aus der fehlerhaften Behandlung ihrer Versicherten – Frau E, geb. am ### – bei der Beklagten in der Zeit ab 15.07.2005 bis 19.11.2005 resultieren und gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergehen, zu ersetzen.
    1. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 618.798,69 Euro.

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