17 O 48/02•Landgericht Bochum, 2002-04-03, 17 O 48/02
Testo completo
Landgericht Bochum — 17 O 48/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-03
Aktenzeichen: 17 O 48/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:0403.17O48.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken auf der Schaufensterscheibe unter blickdichter Abklebung des Schaufensters zu werben mit Hinweisen wie
"Waschmaschinen, Herde, Kühlschränke zum Discount-Preis.
10 % 20 % 30 %.
Handeln Sie mit uns!"
und/oder derartig angekündigte Verkäufe durchzuführen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.