Landgericht Bonn, 2025-05-05, 20 O 137/23

20 O 137/23Tribunale cantonale5 mag 2025

Testo completo

Landgericht Bonn — 20 O 137/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-05

Aktenzeichen: 20 O 137/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0505.20O137.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 883,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2023 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 86,63 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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