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1 O 179/21•Landgericht Bonn, 2025-04-30, 1 O 179/21
Entscheidungsdatum: 2025-04-30
Aktenzeichen: 1 O 179/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0430.1O179.21.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.071.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4.213,77 EUR zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung von 200.000 mangelfreien Schutzmasken, die der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Leistungsbeschreibung in der Anlage 1 des zwischen Parteien am 06./09.04.2020 geschlossenen Vertrags über die Lieferung von Schutzausrüstung entsprechen (siehe Tatbestand auf S. 4 f. dieses Urteils).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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