Landgericht Bonn, 2024-07-03, 41 O 57/24

41 O 57/24Tribunale cantonale3 lug 2024

Testo completo

Landgericht Bonn — 41 O 57/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-03

Aktenzeichen: 41 O 57/24

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0703.41O57.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Kopie der personenbezogenen Daten zum Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer XX0 mit Ausnahme des Pflegepflichtversicherungsvertrages zur Verfügung zu stellen, aus der folgende Informationen zu entnehmen sind:

Zeitpunkt und Höhe jeder stattgefundenen Beitragsanpassung unter Konkretisierung des betroffenen Tarifs,

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Das Urteil ist wegen der Auskunft gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 EUR und im Übrigen ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Soweit nicht die Auskunft betroffen ist, können die Parteien die Vollstreckung des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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