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66 KLs 2/24•Landgericht Bonn, 2024-06-13, 66 KLs 2/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-13
Aktenzeichen: 66 KLs 2/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0613.66KLS2.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. große Strafkammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, Nr. 3, 52 StGB
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