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1 O 165/22•Landgericht Bonn, 2024-04-24, 1 O 165/22
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: 1 O 165/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0424.1O165.22.00
Dokumenttyp: Zwischenurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Nebenintervention der E AG wird zugelassen.
Die Kosten des Zwischenstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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