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1 O 324/23•Landgericht Bonn, 2024-03-01, 1 O 324/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-01
Aktenzeichen: 1 O 324/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0301.1O324.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.108,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.822,19 € seit dem 28.07.2023 bis zum 04.12.2023, aus 4.108,34 € seit dem 04.12.2023 und aus 135,41 € seit dem 16.08.2023 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 676,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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