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21 KLs 34/22•Landgericht Bonn, 2024-02-29, 21 KLs 34/22
Entscheidungsdatum: 2024-02-29
Aktenzeichen: 21 KLs 34/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0229.21KLS34.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Für Recht erkannt
Der Angeklagte ist der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung schuldig.
Er wird zu der Freiheitsstrafe von
sieben Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die Notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
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