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24 Ks 5/23•Landgericht Bonn, 2023-12-06, 24 Ks 5/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-06
Aktenzeichen: 24 Ks 5/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1206.24KS5.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn als Schwurgericht
Für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist der Herstellung eines Brandsatzes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen und Sachbeschädigung schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin sowie seine Auslagen
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 230, 303, 303c StGB, § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 zum WaffG
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