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1 O 206/20•Landgericht Bonn, 2023-07-12, 1 O 206/20
Entscheidungsdatum: 2023-07-12
Aktenzeichen: 1 O 206/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0712.1O206.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 434 BGB § 437 Nr. 2; ZPO § 286 Abs. 1
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5.226,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vollstreckbar.
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