Landgericht Bonn, 2023-07-06, 27 KLs 5/23

27 KLs 5/23Tribunale cantonale6 lug 2023

Testo completo

Landgericht Bonn — 27 KLs 5/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-06

Aktenzeichen: 27 KLs 5/23

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0706.27KLS5.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

    1. Der Angeklagte ist der versuchten schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen schuldig.

Er wird deshalb unter Einbeziehung der Strafen aus der Verurteilung des Landgerichts Bonn vom 13.03.2023, Az. 22 KLs 1/23, und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu der Gesamtfreiheitstrafe von

fünf Jahren

verurteilt.

    1. Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aus der Verurteilung des Landgerichts Bonn vom 13.03.2023, Az. 22 KLs 1/23, wird aufrechterhalten.
    1. Die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.000 € aus der Verurteilung des Landgerichts Bonn vom 13.03.2023, Az. 22 KLs 1/23, wird aufrechterhalten.
    1. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 253, 255, 21, 22, 23 Abs. 1 und Abs. 2, 53, 55, 64, 73, 73c StGB

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