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1 O 110/22•Landgericht Bonn, 2023-06-28, 1 O 110/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-28
Aktenzeichen: 1 O 110/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0628.1O110.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Kläger keine Zahlungsansprüche gegen die Beklagte aufgrund der streitgegenständlichen angeblichen Angebote (übermittelt mit E-Mails vom 5. April 2020 um 14:44:00 Uhr, 14:44:54 Uhr und 6. April 2020 um 3:30 Uhr) bezüglich weiterer 3.905.000 FFP2 Schutzmasken zustehen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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