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17 O 165/22•Landgericht Bonn, 2023-03-08, 17 O 165/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-08
Aktenzeichen: 17 O 165/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0308.17O165.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
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