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9 O 21/21•Landgericht Bonn, 2022-03-23, 9 O 21/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-23
Aktenzeichen: 9 O 21/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0323.9O21.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 5.060,90 € sowie weitere 119,60 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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