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2 O 154/21•Landgericht Bonn, 2021-12-03, 2 O 154/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-03
Aktenzeichen: 2 O 154/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1203.2O154.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.083,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.426,40 € seit dem 1. August 2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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