Landgericht Bonn, 2021-05-14, 19 O 87/20

19 O 87/20Tribunale cantonale14 mag 2021

Testo completo

Landgericht Bonn — 19 O 87/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-14

Aktenzeichen: 19 O 87/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0514.19O87.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 5. November 2020 wird aufgehoben.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.879,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Februar 2020 zu zahlen. Die Verurteilung erfolgt Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke Z vom Typ A $## 2.0 $$$ B mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) $$$$$$$$$$$###### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein und Kfz-Brief.

  3. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in Höhe eines Betrages von 1429,00 EUR erledigt hat.

  4. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in Ziffer 2) genannten Zug-um-Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.

  5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Davon ausgenommen sind die Kosten, die durch die Säumnis der Klägerin entstanden sind, diese hat die Klägerin zu tragen.

  7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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