Landgericht Bonn, 2021-03-12, 1 O 460/12

1 O 460/12Tribunale cantonale12 mar 2021

Testo completo

Landgericht Bonn — 1 O 460/12 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-12

Aktenzeichen: 1 O 460/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0312.1O460.12.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2; BGB §§ 176, 176a

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 13.07.2013 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten, mit Ausnahme der Kosten der Sachverständigen Prof. Dr. med. X gemäß Rechnung vom 15.11.2017 und der Kosten des Sachverständigen Dr. Z für die mündliche Erläuterung des Gutachtens im Termin vom 19.02.2021, tragen die Klägerin zu 32% und der Beklagte zu 68%. Die Kosten der Sachverständigen Prof. Dr. med. X gemäß Rechnung vom 15.11.2017 in Höhe von 4.799,63 € und die Kosten des Sachverständigen Dr. Z für die mündliche Erläuterung des Gutachtens im Termin vom 19.02.2021 werden dem Beklagten auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 68%.

Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.