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1 O 396/19•Landgericht Bonn, 2020-11-18, 1 O 396/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 1 O 396/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1118.1O396.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 839; BLV § 50; VwGO § 123
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn -1 O 396/19- vom 06.05.2020 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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