progetti
1 O 417/19•Landgericht Bonn, 2020-07-29, 1 O 417/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 1 O 417/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0729.1O417.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: VerpackG § 9; UWG § 3a / UWG §3; BGB §12
Es wird festgestellt, dass der ursprüngliche Klageantrag zu I. aus der Klageschrift vom 03.11.2019 zulässig und begründet war und aufgrund der Unterlassungserklärung des Beklagten vom 16.01.2020 nicht mehr zulässig und begründet ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.