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22 KLs - 773 Js 128/19 - 4/20•Landgericht Bonn, 2020-06-24, 22 KLs - 773 Js 128/19 - 4/20
22 KLs - 773 Js 128/19 - 4/20Tribunale cantonale24 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 22 KLs - 773 Js 128/19 - 4/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0624.22KLS773JS128.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Jugendkammer des Landgerichts – als Jugendschutzkammer –
Der Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, davon jeweils in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, sowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen, davon in vier Fällen ebenfalls in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, sowie des Besitzes kinderpornographischer Schriften schuldig.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2, 176a Abs. 1, 184b Abs. 3, 52, 53 StGB
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