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2 O 144/19•Landgericht Bonn, 2020-02-14, 2 O 144/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-14
Aktenzeichen: 2 O 144/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0214.2O144.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 134 BGB; § 4 GlüStV
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.461,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 5.313,00 Euro ab dem 26.11.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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