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24 Ks 8/19•Landgericht Bonn, 2020-01-28, 24 Ks 8/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 24 Ks 8/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0128.24KS8.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
§§ 212 Abs. 1 , 213 StGB
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