29 Kls 1/18•Landgericht Bonn, 2019-01-31, 29 Kls 1/18
Testo completo
Landgericht Bonn — 29 Kls 1/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 29 Kls 1/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0131.29KLS1.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. große Strafkammer als Wirtschaftskammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen, der Steuerhinterziehung in 9 Fällen und des Betruges in 17 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen schuldig.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Von dieser Gesamtfreiheitsstrafe gilt ein Monat als vollstreckt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Bei der Einziehungsbeteiligten, der F Limited X, unterliegt ein Betrag in Höhe von 11.548.018,60 € der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit er freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Die Einziehungsbeteiligte trägt die durch ihre Beteiligung entstandenen besonderen Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO, §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 1 2. Alt, 52, 53 StGB
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