Landgericht Bonn, 2016-11-18, 1 O 195/16

1 O 195/16Tribunale cantonale18 nov 2016

Testo completo

Landgericht Bonn — 1 O 195/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-18

Aktenzeichen: 1 O 195/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1118.1O195.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte zu 2. wird verurteilt,

a) an die Klägerin 3.989,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2016 zu zahlen

und

b) die Klägerin von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 347,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2016 freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 67% und der Beklagte zu 2. zu 33%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 2. zu 33%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt die Klägerin zu 33%. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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