Landgericht Bonn, 2011-11-23, 5 S 162/11

5 S 162/11Tribunale cantonale23 nov 2011

Testo completo

Landgericht Bonn — 5 S 162/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-23

Aktenzeichen: 5 S 162/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1123.5S162.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts F vom 31.05.2011 (## C #####/####) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.043,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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