Landgericht Bonn, 2009-04-22, 5 S 292/08

5 S 292/08Tribunale cantonale22 apr 2009

Testo completo

Landgericht Bonn — 5 S 292/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: 5 S 292/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0422.5S292.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.10.2008, Az.: 9 C 121/08, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 870,14 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2007 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 120,67 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 80 % und die Klägerin 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags geleistet hat.

Die Revision wird zugelassen.

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