Landgericht Bonn, 2009-03-27, 27 KLs 11/08

27 KLs 11/08Tribunale cantonale27 mar 2009

Testo completo

Landgericht Bonn — 27 KLs 11/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-27

Aktenzeichen: 27 KLs 11/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0327.27KLS11.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts Bonn als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

  1. Der Angeklagte S wird wegen des verbotenen Erwerbs von Insiderpapieren in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.

  2. Der Angeklagte U wird wegen der Mitteilung von Insiderinformationen in Tateinheit mit der Empfehlung zum verbotenen Erwerb von Insiderpapieren in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

  1. Beim Angeklagten S werden 761.460,- Euro nebst Hinterlegungszinsen für verfallen erklärt.

  2. Beim Angeklagten U werden 48.000,- Euro nebst Hinterlegungszinsen für verfallen erklärt.

  3. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Vergehen, strafbar gemäß § 38 Absatz 1 Nr. 1 und 2 c) i.V.m. §§ 14 Absatz 1 Nr. 1, 39 Absatz 2 Nr. 3 und 4 WpHG, §§ 53, 73 ff. StGB.

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