Landgericht Bonn, 2008-09-30, 7 O 233/08

7 O 233/08Tribunale cantonale30 set 2008

Testo completo

Landgericht Bonn — 7 O 233/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-30

Aktenzeichen: 7 O 233/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0930.7O233.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: § 581 BGB, § 313 BGB, § 536 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 8.066,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 20 % und der Beklagte 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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