Landgericht Bonn, 2006-08-11, 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06

22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06Tribunale cantonale11 ago 2006

Testo completo

Landgericht Bonn — 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-11

Aktenzeichen: 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0811.22R770JS2367.05.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Angeklagten sind des erpresserischen Menschenraubes schuldig. Es werden deshalb verurteilt:

– Der Angeklagte C zu einer Freiheitsstrafe von

fünf Jahren .

Von einer Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts L3 vom ##.##.2006 (## Cs #/06; ### Js ####/05) wird abgesehen.

– Der Angeklagte O zu einer Jugendstrafe von

zwei Jahren und neun Monaten ,

– der Angeklagte L zu einer Jugendstrafe von

neun Monaten ,

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

  • §§ 239 a Abs. 1, Abs. 2, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 Abs. 1 Nr. 1, 17 JGG -

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