1 O 392/05•Landgericht Bonn, 2006-06-28, 1 O 392/05
Landgericht Bonn, 2006-06-28, 1 O 392/05
1 O 392/05Tribunale cantonale28 giu 2006
Regest
1. Die Erklärung, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, erfasst im Zweifel nur solche Forderungen, die bei Abgabe der Erklärung noch nicht verjährt waren. 2. Eine Erstreckung eines solchen Verzichts auch auf Forderungen, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Verzichts bereits verjährt sind, muss unzweifelhaft und ausdrücklich erfolgen.
Testo completo
Landgericht Bonn — 1 O 392/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: 1 O 392/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0628.1O392.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: Art. 229, § 6 Abs. 3 EGBGB, § 852 Abs. 1 BGB a.F. (bis 31.12.01), §§ 195, 199 BGB n.F.
Leitsätze
Die Erklärung, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, erfasst im Zweifel nur solche Forderungen, die bei Abgabe der Erklärung noch nicht verjährt waren.
Eine Erstreckung eines solchen Verzichts auch auf Forderungen, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Verzichts bereits verjährt sind, muss unzweifelhaft und ausdrücklich erfolgen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.