Landgericht Bonn, 2006-06-07, 5 S 14/06

5 S 14/06Tribunale cantonale7 giu 2006

Testo completo

Landgericht Bonn — 5 S 14/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-07

Aktenzeichen: 5 S 14/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0607.5S14.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: §§ 425 Abs. 1, 439 Abs. 3 HGB, 203 BGB

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.12.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 9 C 79/05 - abgeändert:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 506,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten vom 13.12.2003 bis zum 31.03.2004 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages leistet. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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