Landgericht Bonn, 2004-07-19, 6 S 77/04

6 S 77/04Tribunale cantonale19 lug 2004

Regest

Zu den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs von Einzelpersonen hinsichtlich Daten von Telefonanschlussinhabern.

Testo completo

Landgericht Bonn — 6 S 77/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-19

Aktenzeichen: 6 S 77/04

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2004:0719.6S77.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 13 a ) UKlaG

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs von Einzelpersonen hinsichtlich Daten von Telefonanschlussinhabern.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.03.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 14 C 591/03 - wird zurückgewiesen.

Die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgericht C entstandenen Mehrkosten trägt der Kläger. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund dieses Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Beklagte darf die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung des Klägers aus dem angefochtenen Urteil und aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 750,- EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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