Landgericht Bielefeld, 2023-01-19, 18 O 88/20

18 O 88/20Tribunale cantonale19 gen 2023

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 18 O 88/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-19

Aktenzeichen: 18 O 88/20

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0119.18O88.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 33250,40 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger darüber hinaus für die Dauer der Berufsunfähigkeit bis zum 02.05.2022 eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 2.078,15 € jeweils zum Ersten eines Monats, beginnend mit dem Monat April 2020 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 2.078,15 € seit jeweils dem zweiten Kalendertag eines jeden Monates zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt den Kläger von der Pflicht zur Beitragszahlung in der Versicherung Nr. xxx für die Dauer der Berufsunfähigkeit bis zum 02.05.2022 zu befreien.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen den Kläger keinen Anspruch auf Beitragszahlung für die Vers.-Nr. xxx für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 31.01.2020 i.H.v. 755,53 € hat.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger weitere 412,85 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.04.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger weitere 2.217,45 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem28.04.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites und der Streitverkündeten trägt der Kläger 70%, die Beklagte trägt 30% der Kosten des Rechtsstreits; im Übrigen trägt die Streitverkündete ihre eigenen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages.

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