progetti
01 KLs 7/22•Landgericht Bielefeld, 2022-06-08, 01 KLs 7/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-08
Aktenzeichen: 01 KLs 7/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0608.01KLS7.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Übergriff in zwei Fällen und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in fünf Fällen unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe und Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 30.04.2019 – 808 Ds 701 Js 150/19-53/19 – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 4.693,95 € aus dem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 30.04.2019 bleibt aufrechterhalten.
Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gilt 1 Monat der verhängten Strafe als vollstreckt.
Die auf die Bewährungsauflage aus dem Urteil vom 30.04.2019 erbrachten Arbeitsstunden werden mit drei Wochen auf die Strafe angerechnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Strafvorschriften:
§§ 176 Abs. 1 in der vom 05.11.2008 bis zum 26.01.2015 geltenden Fassung, 176a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 Alternative 2 in der vom 01.04.2004 bis zum 26.01.2015 geltenden Fassung, 177 Abs. 2 Nr. 1 in der seit dem 10.11.2016 geltenden Fassung, 201a Abs. 1 Nr. 3 in der vom 27.01.2015 bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung, 52, 53, 54, 55, 56 f Abs. 3 Satz 2, 58 Abs. 2 Satz 2 StGB
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.