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10 O 27/20•Landgericht Bielefeld, 2022-05-20, 10 O 27/20
Entscheidungsdatum: 2022-05-20
Aktenzeichen: 10 O 27/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0520.10O27.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Gesellschafterversammlung der A. GmbH & Co. KG vom 15.06.2020, durch den der Kläger als Kommanditist aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden sein soll, nichtig ist.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der A. GmbH & Co. KG vom 15.06.2020, wonach als Abfindung für sein Ausscheiden aus der A. GmbH & Co. KG der Buchwert seines Kapitalanteils zum 31.12.2019 gezahlt werden soll, nichtig ist.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Gesellschafterversammlung der A. GmbH & Co. KG vom 25.01.2022, durch den der Kläger als Kommanditist aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden sein soll, nichtig ist.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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