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9 O 113/21•Landgericht Bielefeld, 2022-05-19, 9 O 113/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-19
Aktenzeichen: 9 O 113/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0519.9O113.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.482,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.01.2021 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Touran mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer XXX zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorstehend näher bezeichneten PKW in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € freizustellen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 156,05 € erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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