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6 O 126/21•Landgericht Bielefeld, 2021-11-16, 6 O 126/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-16
Aktenzeichen: 6 O 126/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1116.6O126.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Hersteller: Audi Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN): XXX an den Kläger einen Betrag in Höhe von 28.937,38 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.06.2021 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der oben genannten Zug-um-Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens in Höhe von 1.474,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.06.2021 zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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