Landgericht Bielefeld, 2021-11-15, 2 KLs 7/21

2 KLs 7/21Tribunale cantonale15 nov 2021

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 2 KLs 7/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-15

Aktenzeichen: 2 KLs 7/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1115.2KLS7.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

acht Jahren

verurteilt.

Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.160,00 € angeordnet.

Es wird die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Angeklagte wird verurteilt, an den Nebenkläger B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.10.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, dem Antragsteller für jeglichen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aufzukommen, sofern er auf dem Vorfall vom 30.10.2020 beruht.

Es wird festgestellt, dass die Ansprüche des Nebenklägers auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen.

Im Übrigen wird von einer Entscheidung abgesehen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte hat darüber hinaus die notwendigen Auslagen des Nebenklägers und die durch die Adhäsionsanträge angefallenen gerichtlichen Kosten zu tragen. Von den durch den Adhäsionsantrag entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten und des Adhäsionsklägers tragen der Angeklagte 70 % und der Adhäsionskläger 30 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52, 66, 73 Abs. 1, 73c S. 1 StGB.

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