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5 O 170/17•Landgericht Bielefeld, 2021-10-13, 5 O 170/17
Entscheidungsdatum: 2021-10-13
Aktenzeichen: 5 O 170/17
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:1013.5O170.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2018 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und der Kläger zu 25 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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