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23 T 603/20•Landgericht Bielefeld, 2021-07-06, 23 T 603/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-06
Aktenzeichen: 23 T 603/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0706.23T603.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass der Vollzug der durch den Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 27.09.2020 angeordneten Haft den Betroffenen in dem Zeitraum vom 18.10.2020 bis zum 20.10.2020 in seinen Rechten verletzt hat.
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Beteiligten zu 2) werden der Beteiligten zu 3) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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