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01KLs 4/21•Landgericht Bielefeld, 2021-05-31, 01KLs 4/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-31
Aktenzeichen: 01KLs 4/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0531.01KLS4.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Die PTB-Pistole „X“ mit Magazin und 4,5 mm-Stahlkugelmunition und die selbstgemachte Gesichtsmaske aus grünem Baumwollstoff werden eingezogen.
Im Umfang des Freispruchs trägt die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Im Umfang seiner Verurteilung trägt sie der Angeklagte.
Angewandte Strafvorschriften:
§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Var., 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 1. Var., 22, 23 Abs. 1, 49, 52, 64, 74 Abs. 1 StGB
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