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06 Ns-701 Js 873/20-110/20•Landgericht Bielefeld, 2021-05-19, 06 Ns-701 Js 873/20-110/20
06 Ns-701 Js 873/20-110/20Tribunale cantonale19 mag 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 06 Ns-701 Js 873/20-110/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0519.06NS701JS873.20.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. kleine Strafkammer
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und unter Verwerfung der Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte ist schuldig des gemeinschaftlichen Diebstahls.
Er wird unter Einbeziehung der Strafen aus den Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 15.05.2020 (11 Ds 507 Js 3993/20 – 46/20) und des Amtsgerichts Detmold vom 28.02.220 (4 Ls 21 Js 476/19 – 2/20) in der Fassung des Urteils vom Landgericht Detmold vom 23.07.2020 (25 Ns 39/20) und unter Auflösung der jeweils gebildeten Gesamtstrafen zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 8 Monate
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 3, 25 Abs. 2 StGB.
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